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Urheberrecht

Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved, Martin Eibes Kommunikationsdesign, Wiesbaden

Die Online-Dokumente und Webseiten einschließlich ihrer Teile sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MEK dürfen diese Dokumente/Webseiten nicht vervielfältigt, archiviert, auf einem anderen Server gespeichert, in Newsgruppen einbezogen, in Online-Diensten benutzt oder auf einer CD-ROM gespeichert werden.

Bildnachweis

Alle Bildrechte der verwendeten Fotos liegen bei Martin Eibes Kommunikationsdesign und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht kopiert oder verwendet werden. Bildnachweis für Foto oben auf der Eingangsseite: fotolia/LVdesign und der Seite Netzwerk: fotolia/DeVIce.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Martin Eibes Kommunikationsdesign (nachfolgend MEK genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder an MEK erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von MEK weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.4. MEK überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. MEK bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen MEK und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5. MEK hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, MEK eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von MEK, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. Vergütung

2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

3. Fremdleistungen

3.1. MEK ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MEK hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von MEK abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, MEK im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4. Eigentum und Rückgabepflicht

4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind MEK spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Herausgabe von Daten

5.1. MEK ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass MEK ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2. Hat MEK dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von MEK verwendet und verändert werden.

5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4. MEK haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von MEK ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Der Auftraggeber legt MEK vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

6.2. Soll MEK die Produktionsüberwachung durchführen, schließen MEK und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt MEK die Produktionsüberwachung durch, entscheidet MEK nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber MEK zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

7. Haftung

7.1. MEK haftet nur für Schäden, die MEK selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.4. MEK haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei MEK geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für MEK Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann MEK eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller MEK übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber MEK im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von MEK in Wiesbaden als Gerichtsstand vereinbart.

9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

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